Überschaubare real geteilte Eigentümergemeinschaften
Wohnungen können teilweise zusammengelegt werden; fragen Sie hierzu einfach Ihren Betreuer.
Grundsätzlich erfolgen Umbaumaßnahmen im Sondereigentum auf Veranlassung und Wunsch der neuen Eigentümer und werden nicht vom Verkäufer ausgeführt oder geschuldet. Beratend für Planung und ggf. spätere Realisation stehen die beiden Ingenieure Kruppa und Müller freiberuflich zur Verfügung.