Überschaubare real geteilte Eigentümergemeinschaften
Wohnungseigentum wird durch Teilungserklärung gemäß § 8 WEG begründet. In der Teilungserklärung erklärt der Eigentümer eines Grundstücks gegenüber dem Grundbuchamt, dass das Eigentum am Grundstück in Miteigentumsanteile aufgeteilt und mit jedem Anteil das Sondereigentum an einer bestimmten Wohnung oder das Teileigentum an nicht zu Wohnzwecken bestimmten Räumen verbunden wird.
Die Gartenwohnungen erhalten seeseitig Terrassen.
Erschließung der Wohnungen über zwei Treppenhäuser; Gestaltung mit Bodenfliese, konzeptionellen Farbabstrich bzw. Tapete.
Hauseingangstüren: Neue, zentrale Schließanlage mit Schließplan und Key-less-go;
Wohnungseingangstüren: Key-less-go Schließanlage.
TV, Internet und Radio sind vorhanden.